§ 25 Abs 2 VStG (amtswegige Berücksichtigung entlastender Umstände; namhaft gemachte, im Ausland wohnhafte Zeugen, Adresse ohne Postleitzahl und Hausnummer nicht von vornherein unvollständig)
§ 39 Abs 2 AVG (Ermittlungsverfahren, Amtswegigkeit; ebenso)