§ 46 Abs 3 VwGH (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 2wöchige Frist; Einbringung bei falscher Behörde, Weiterleitung auf Gefahr des Einschreiters)
§ 6 AVG (Einlangen von Anbringen bei unzuständiger Stelle, Weiterleitung an zuständige Stelle ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters)