Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Verwaltungsstrafsache, Zulässigkeit, keine; hier betreffend Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung)
VwGH 20.02.1998 98/02/0028 (Säumnisbeschwerde)
Nach stRsp VwGH ist der Begriff „VerwStrafsachen“ im Art 132 B-VG umfassend und schließt auch rein verfahrensrechtl E, die in einem VerwStrafVerf ergehen, ein. Er erstreckt sich auf alle „Verf vor den VerwBeh wegen VerwÜbertretungen“ und davon sind auch B betr die Beschlagnahme von Verfallsgegenständen und deren Ausfolgung iSd § 39 VStG erfasst.