§ 46 VwGG (Wiedereinsetzung; Verfahrenshelfer; Verfassungsgerichtshofbeschwerde, irrtümliche; auffallende Sorglosigkeit)
VwGH 21.05.1997, 97/19/0760, 0761
Bei Anwendung des bei berufl rechtskundigen Parteienvertretern gebotenen strengeren Maßstabes hätte es die dem RA obliegende Sorgfaltspflicht erfordert, sich bei der Unterfertigung der an den VfGH gerichteten Beschw, in der er sich jedenfalls auf die Bestellung zum VerfHelfer zu berufen hatte, über den Inhalt des Bestellungsbeschlusses zu vergewissern. Dabei hätte es dem RA auffallen müssen, dass die VerfHilfe ganz unmissverständl zur Einbringung einer Beschw beim VwGH bewilligt und er hiefür von der RA-Kammer als VerfHelfer bestellt worden war. Da der RA im vorliegenden Fall nach seinen eigenen Angaben den Bestellungsbeschluss „nicht mehr beachtete“, unterlief ihm ein Versehen, das nicht minderen Grades ist.