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VwGH 18. 11. 1997, 97/08/0566 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/660ZfV 1999, 267

§ 26 Abs 1 Z 1 VwGG (Beschwerdefrist; Berechnung; Behauptung der Beschwerdeerhebung „innerhalb offener Frist“)

VwGH 18.11.1997, 97/08/0566

Nach dem Vorbringen in der vorliegenden Beschw wurde der angef B dem Bf am 3. 9. 1997 zugestellt. Die sechswöchige BeschwFrist endete daher am 15. 10. 1997.

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