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VwGH 26. 2. 1998, 95/20/0356 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/639ZfV 1999, 263

Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Unzulässigkeit, Mangel der Verletzung der Entscheidungspflicht nach Berufungszurückziehung)

VwGH 26.02.1998, 95/20/0356 (Säumnisbeschwerde)

Der am 22. 10. 1993 zu Handen der Rechtsvertreter des Bf zugestellte, die Berufung abweisende B der bel Beh vom 19. 10. 1993 wurde jedoch vom VwGH mit Erk mit der Wirkung aufgehoben, dass die Rechtssache in die Lage zurücktrat, in der sie sich vor Erlassung des BerufungsB befunden hatte (§ 42 Abs 3 VwGG). Die - als Rechtshandlung nicht ihrerseits auf dem aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen B beruhende - Zurückziehung der Berufung durch den Bf vor dem Bundesasylamt erlangte dadurch Rechtswirksamkeit, weshalb eine Pflicht der bel Beh zur neuerl E über die Berufung nicht entstehen konnte.

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