§ 98 Abs 2 ASVG (Übertragung und Verpfändung von Leistungsansprüchen; Zustimmung des Versicherungsträgers; Übertragung im Interesse des Anspruchsberechtigten oder seiner Angehörigen; vertragliche Zahlungsverpflichtungen des Anspruchsberechtigten)
VwGH 14.10.1997, 96/08/0191