§ 2 Abs 3 lit b Oö PolStrG 1979 idF LGBl 1985/94 (Verwaltungsübertretung; Anbahnung oder Versuch der Anbahnung der Prostitution durch öff Ankündigung; äußere Merkmale eines Lokals)
VwGH 22.12.1997 , 95/10/0189
Im altrosafarbenen Eingangsbereich des Gasthauses waren die überdimensionale Aufschrift „Club Erotic“ und darunter die Öffnungszeiten auf blauem Hintergrund, umrahmt von einem altrosafarbenen Vorhang, angebracht, wobei dieser Eingangsbereich durch zwei weißes Licht strahlende Spots beleuchtet wurde.