§ 13 Vlbg LSchG (Bewilligungspflicht, Steinbrüche, Bodenabbauanlagen)
§ 14 Abs 2 Vlbg LSchG (Bewilligung trotz Verletzung von Interessen des Landschaftsschutzes, wenn die Gewinnung des Materials zur Deckung eines dringenden Bedarfs notwendig ist; auch bloß regionaler Bedarf ausreichend)