§ 17 Abs 1 lit b LMG (diätetische Lebensmittel; Lebensmittel besonderer Beschaffenheit, ua für des Ernährungsbedürfnisse des Säuglings oder Kleinkindes, dadurch Unterscheidung von anderen Lebensmitteln; best Trinkwasser, „bessere“ Eignung als anderes Trinkwasser nicht ausreichend; „Violetta Trinkwasser für Babynahrung“)
§ 17 Abs 4 LMG (Untersagung des Inverkehrbringens bei Widerspruch zu § 17 Abs 1 LMG )