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VwGH 10. 12. 1997, 97/03/0215 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/564ZfV 1999, 237

§ 3 Abs 1 Z 10 GGSt (Beförderer)

§ 22 Abs 1 GGSt (Gebotsnorm, unter welchen Voraussetzungen ein gefährliches Gut befördert werden darf; Adressat der Norm ist der Beförderer, nicht der Absender)

§ 42 Abs 1 Z 1 GGSt (ebenso, Übertretung; Verantwortlichkeit des Beförderers)

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