§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; ausnahmsweise Inlandsantragstellung; gewöhnlicher Sichtvermerk; Abwarten der Entscheidung im Ausland)
VwGH 19.12.1997, 96/19/0684
Eine weitere Ausnahme von der Verpflichtung, den A vom Ausland aus zu stellen, besteht nach der Rsp des VwGH für Personen, die im Zeitpunkt der A-Stellung über einen aufrechten Sichtvermerk verfügen. § 6 Abs 2 erster Satz AufG ist aufgrund einer teleologischen Reduktion bei einer A-Stellung während der Dauer eines gewöhnl Sichtvermerkes nicht anwendbar (VwGH 26.09.1996, 95/19/0525).