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VwGH 21. 5. 1997, 96/19/0347 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1999/523ZfV 1999, 226

§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Erstantragstellung; vorangehender Verlängerungsantrag; Berücksichtigung privater und familiärer Interessen)

VwGH 21.05.1997, 96/19/0347

Der Bf verweist auf seine, durch die Anwesenheit seiner Ehegattin und des gemeinsamen Kindes sowie seiner beiden Schwiegereltern im Bundesgebiet begründeten familiären Interessen. Dieses Vorbringen vermag der Beschw nicht zum Erfolg zu verhelfen. Hat der Fremde - wie dies der Bf getan hat - von der Möglichkeit, einen VerlängerungsA zu stellen, rechtzeitig Gebrauch gemacht und wird dieser aus einem anderen Grunde als dem der Versäumung der Frist des § 6 Abs 3 AufG aF abgewiesen, so war bereits bei dieser E auf die privaten und familiären Interessen des Fremden an der Fortsetzung seines Aufenthaltes im Inland iSd Art 8 Abs 2 MRK Bedacht zu nehmen. Daraus folgt, dass der Fremde diese Interessen nur im Verf über seinen rechtzeitig gestellten VerlängerungsA, nicht aber mit weiteren vom Inland aus gestellten ErstAen verfolgen kann (VwGH 26.09.1996, 95/19/0347 bis 0349).

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