§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung)
§ 1 Abs 1 V der BReg über das Aufenthaltsrecht von kriegsvertriebenen Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina, BGBl 1995/389 (Kriegsflüchtlinge, vorübergehendes Aufenthaltsrecht, Voraussetzungen, ua anderweitig kein anderer Schutz nach Verlassen der Heimat; Ausstellung eines Reisepasses der Bundesrepublik Jugoslawien nach Einreise nach Österreich, Ausschluss des Aufenthaltsrechtes, keiner)