§ 6 Abs 2 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Erfordernis der Auslandsantragstellung; ausnahmsweise Inlandsantragstellung; verfassungskonforme Interpretation; Adoptivkind; Angehöriger eines österr Staatsbürgers)
VwGH 21.05.1997, 95/19/1474
Im BeschwFall ist aber zu berücksichtigen, dass die V der BReg BGBl 1995/408 noch nicht anzuwenden war (B-Zustellung am 12. 6. 1995; Ausgabe des BGBl am 27. 6. 1995). Die bel Beh hätte jedoch iHa eine verfasskonforme Interpretation der von ihr anzuwendenden Best des § 6 Abs 2 AufG idF der Nov BGBl 351/1995 iSd Art 8 MRK zu prüfen gehabt, ob private oder familiäre Interessen des Bf derart beeinträchtigt werden, dass eine ausnahmsweise A-Stellung aus dem Inland in Betracht zu ziehen wäre. Die bel Beh hat dies in Verkennung der Rechtslage unterlassen.