§ 75 Abs 3 BDG (Karenzurlaub, Nachsicht der Rechtsfolgen; Anspruch bei Vorliegen der Voraussetzungen, Ermessen bezüglich Ausmaß, öffentliches Interesse, Begriff, Kenntnis- und Erfahrungsgewinn)
VwGH 17.12.1997, 96/12/0075
1. Es besteht bei Vorliegen der beiden Tatbestandsvoraussetzungen des § 75 Abs 3 BDG, bei denen es sich um unbest Gesetzesbegriffe handelt, ein Anspruch des Beamten auf Nachsicht. Die genannte Best enthält also nur insofern eine Ermessensregelung, als es sich um das Ausmaß der Nachsicht handelt. Hiebei ist bestimmende Richtlinie für das auf das Ausmaß der Nachsicht beschränkte Ermessen nach § 75 Abs 3 BDG die Tatbestandsvoraussetzung der „berücksichtigungswürdigen Gründe“, der sowohl im gebundenen Bereich, nämlich ob Nachsicht zusteht, als auch im Ermessensbereich hinsichtl des Umfanges der Nachsicht entscheidende Bedeutung zukommt.