§ 19 Abs 1a PG (Versorgungsbezug für früheren Ehegatten; auf Grund gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung)
§ 19 Abs 4 Z 2 PG (ebenso, durchschnittliche monatliche Unterhaltszahlung der letzten drei Jahre)
§ 19 Abs 6 PG (ebenso, Erhöhung der Unterhaltsleistung im letzten Jahr; kein neues Formerfordernis)