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VwGH 21. 1. 1998, 97/09/0293 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1999/454ZfV 1999, 208

§ 20b AuslBG (vorläufige Berechtigung zur Beschäftigungsaufnahme; keine Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen)

VwGH 21.01.1998, 97/09/0293

Die ausschl an die Nichteinhaltung der ges E-Frist (§ 20a AuslBG) - und somit nicht an eine inhaltl Prüfung des Ansuchens, ein Tätigwerden oder eine Bestätigung der Beh - geknüpfte Rechtsfolge der vorläufigen Berechtigung zur Beschäftigungsaufnahme (§ 20b AuslBG) führt weder zur Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen, noch tritt dadurch eine inhaltl Bindung der Beh dahingehend ein, dass dieser eine Ablehnung des A verwehrt wäre (vgl § 20b Abs 3 AuslBG). Abw.

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