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VwGH 18. 12. 1997, 97/09/0152 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1999/452ZfV 1999, 207

Art 7 Abs 1 AssoziationsAbk Türkei, Assoziationsrat Beschl 1/80 (freier Zugang zur gewählten Beschäftigung bei Erfüllung der Voraussetzungen; drei Jahre übersteigender Aufenthalt bis 31. 1. 1995)

VwGH 18.12.1997, 97/09/0152

Unbestritten hat sich der Bf bis zum 31. 1. 1995 während eines drei Jahre übersteigenden Zeitraumes rechtmäßig in Österr aufgehalten und er war während dieser Zeit auch polizeil gemeldet. Liegen auch die übrigen Voraussetzungen des Art 7 Abs 1 erster Gedankenstrich Assoziationsrat Beschl 1/80 vor (die Genehmigung, als Familienangehöriger zu einem dem regulären Arbeitsmarkt Österr angehörigen türkischen ArbN zu ziehen), so kann sich der Bf, bei welchem bis in das Jahr 1995 ein ordnungsgem Wohnsitz iSd Art 7 Abs 1 leg cit vorgelegen ist, bezügl der Fortsetzung seines Rechts zum Aufenthalt im Bundesgebiet und auch des Rechts, sich gem Art 7 Abs 1 erster Gedankenstrich leg cit auf jedes Stellenangebot zu bewerben, mit Erfolg auf die genannte Best berufen. Es darf ihm die Tatsache der Nicht-Verlängerung seiner Bew nach dem AufG insoferne nicht entgegengehalten werden (Hinw EuGH 17.04.1997, C-351/95 , Selma Kadiman). Aufhebung.

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