§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG (Strafbestimmung; Subunternehmer, Mitwirkungspflicht an der Ermittlung des Sachverhaltes, Vorlage von Unterlagen)
VwGH 16.12.1997, 96/09/0075
Der Vertreter des Bf gab über Vorhalt in der öff mündl Verh vor der bel Beh an, dass der Bf der ihm zugestellten schriftl Aufforderung betr die Vorlage der Unterlagen über die behaupteten Geschäftsbeziehungen (zu Subunternehmern) nicht nachkomme. Solcherart hat aber der Bf in dieser Hinsicht im ggstdl Verf nicht mitgewirkt. Dass angebl seiner Entlastung dienende Beweise nicht vorgelegt wurden, hat der Bf somit selbst zu verantworten., Abw.