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VwGH 29. 10. 1997, 95/09/0151 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1999/60ZfV 1999, 59

§ 92 Abs 1 Z 4 BDG (Entlassung; Vertrauensverlust, Polizeibeamter, Kontakte zu einem in Nahebeziehung zur Kriminalität stehenden Milieu, Ausdruck aus polizeilicher Evidenz)

VwGH 29. 10. 1997, 95/09/0151

1. Die bel Beh geht im Rahmen der Strafbemessung selbst davon aus, dass der Mb zweifellos Schwierigkeiten habe, "die Grenze zw rechtmäßigem und unrechtmäßigem Verhalten klar zu erkennen". Wenn die bel Beh hiezu weiters die privaten Kontakte des Bf zu einem mit der Kriminalität in Nahebeziehung stehenden Milieu aufzeigt, ist nicht erkennbar, warum auch (nur) bei den im angef B unter teilw Stattgabe aufrechterhaltenen Schuldsprüchen ein die DiszStrafe der Entlassung rechtfertigender Vertrauensbruch nicht vorgelegen sein sollte. So hat der Mb, ein zum Schutz der Ge besonders berufener Beamter, auch nach den Feststellungen der bel Beh unter Ausnutzung seiner dienstl Möglichkeiten unbefugt einen Fotoausdruck des in polizeil Evidenzen erfassten Wolfgang F herstellen lassen. Dazu fällt zusätzl ins Gewicht, dass für diese Vorgangsweise des Mb Kontakte zum inkriminierten Milieu maßgebend waren. Damit hat der Bf aber insgesamt ein bedenkl unwürdiges Verhalten zu verantworten, durch das er nicht nur sein eigenes Ansehen, sondern auch das der Beamtenschaft im allg und seines Exekutivkörpers im bes in einem Ausmaß herabgesetzt hat, das die Fortsetzung des ö-r Dienstverhältnisses als unzumutbar erscheinen lassen musste (vgl dazu auch VwGH 24. 2. 1995, 93/09/0418 = ZfVB 1996/4/1473).

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