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VwGH 30. 9.1997, 96/01/0060 (BUSCHENSCHANK)

JudikaturBUSCHENSCHANKZfV 1999/55ZfV 1999, 57

§ 6 Abs 1 Nö BuschenschankG (die der Buschenschank dienenden Räume und Betriebsflächen müssen den bau-, gesundheits- und feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen)

§ 6 Abs 2 Nö BuschenschankG (Zulassung auch anderer Betriebsflächen; eigener Wirkungsbereich der Gemeinde)

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