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VwGH 18. 12. 1997, 97/11/0210 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 1999/47ZfV 1999, 55

§ 70 Abs 5 ÄrzteG (Todesfallbeihilfe; Bestattungskosten, Tragung der Bestattungskosten nicht vom Todesfallbeihilfeempfänger und kein Vorhandensein einer anspruchsberechtigten Person iSd Abs 3) Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tir § 35 Abs 5 (ebenso)

VwGH 18. 12. 1997, 97/11/0210

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