§ 83 Abs 3 MOG (Aufhebung von Bescheiden des Milchwirtschaftsfonds, später der AMA, durch den BMLF im Aufsichtswege; keine ausdrückliche Anordnung der Rückwirkung)
§ 84 Abs 1 MOG idF BGBl 1991/380 (Milchwirtschaftsfond und BMLF sind bei Vollziehung dieses Abschnittes Abgabenbehörden iSd § 49 Abs 1 BAO , daraus folgt Anwendbarkeit der BAO)