§ 102 Abs 1 lit b WRG (wasserrechtliches Bewilligungsverfahren, Parteistellung; mögliche Berührung ua des Grundeigentums durch den Bewilligungsbescheid; bloße Behauptung der Rechtsbeeinträchtigung reicht nicht hin; Ermittlungen zur Frage der Parteistellung sind zulässig bzw geboten)
VwGH 02.10.1997, 96/07/0253