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VwGH 20. 1. 1998, 97/11/0367 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 1999/411ZfV 1999, 148

§ 10 WaffG 1996 (Ermessensübung, Berücksichtigung privater Interessen, soweit dies ohne Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses möglich ist, das an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahren besteht)

§ 18 Abs 2 WaffG 1996 (Verbot des Erwerbes, Besitzes und Führens von Kriegsmaterial; Ausnahmebewilligung, keine; gewichtige Interessen insbesondere militärischer oder sicherheitspolizeilicher Art)

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