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VwGH 22. 5. 1997, 97/18/0247 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1999/402ZfV 1999, 146

§ 60 AVG (Begründung von Bescheiden; Begründungsmängel; Auslegung der Begründung; offenkundige Schreib- und Rechenfehler; Entfall von Zeilen der Begründung)

VwGH 22.05.1997, 97/18/0247

Unter Bezugnahme auf den sich in der Begründung des angef B findenden Satz „Da er sich sohin unrechtmäßig im Halbsatz leg. cit vor“. - der nicht einmal grammatikal zu verstehen sei -, macht die Beschw einen Begründungsmangel geltend, da „unbegründet bleibt“, warum der Bf gem § 17 FrG auszuweisen sei.

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