§ 8 AVG (Parteistellung; ehelicher Vater im Namensänderungsverfahren seines minderjährigen Sohnes)
§ 56 AVG (Bescheide; Feststellungsbescheid, Zulässigkeit, Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung, keines, Bestehen eines anderen Verfahrens, Unzulässigkeit eines eigenständigen Verfahrens über Parteistellung)