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VwGH 6. 5. 1997, 97/08/0085 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1999/310ZfV 1999, 127

§ 24 VwGG (Ausfertigung eines Schriftsatzes; Erfordernis der Unterschrift eines Rechtsanwaltes für Vorliegen einer Ausfertigung)

VwGH 06.05.1997, 97/08/0085

Unter einer Ausfertigung der Beschw kann, wie sich aus § 24 Abs 2 erster Satz VwGG ergibt, nur ein mit der Unterschrift eines RA versehenes Geschäftsstück verstanden werden (VwGH 28.11.1995, 95/08/0232). Die Nachreichung einer Ausfertigung des ursprüngl BeschwSchriftsatzes, auf welchem die Unterschrift des einschreitenden RA nicht einmal in Ablichtung aufscheint, kann demnach nicht als Befolgung des Mängelbehebungsauftrages angesehen werden.

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