§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, minderer Grad des Versehens; keiner; Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages, Auftrag an Kanzleileiterin)
VwGH 29.10.1997, 93/09/0148
§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, minderer Grad des Versehens; keiner; Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages, Auftrag an Kanzleileiterin)
VwGH 29.10.1997, 93/09/0148