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VwGH 14. 11. 1997, 97/02/0431 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1999/267ZfV 1999, 118

§ 5 Abs 2 zweiter Satz StVO (Alkomattest, Verweigerung, Vorwurf des Lenkers beinhaltet „Verdacht des Lenkers“; Tatzeit durch Verweigerung - nicht Lenken - bestimmt)

VwGH 14.11.1997, 97/02/0431

Mit angef B wurde die Bfin einer VerwÜbertretung gem § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO schuldig erkannt.

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