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VwGH 14. 11. 1997, 97/02/0331 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1999/263ZfV 1999, 117

§ 5 Abs 5 Z 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen die Beeinträchtigung durch Alkohol, Vorführung vor in öffentlichem Sanitätsdienst stehenden Arzt oder Amtsarzt, weil Alkomatuntersuchung „keinen den gesetzlichen Grenzwert gemäß Abs 1 übersteigenden Alkoholgehalt ergeben hat“; Vorführung bei 0,4 mg/l, keine)

VwGH 14.11.1997, 97/02/0331

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