§ 11 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Ermessen, Begründungspflicht; erfolgloses Studium, mangelnde Arbeitsmoral als Kriterium des „Gesamtverhaltens“)
VwGH 28.01.1998, 96/01/0764
Die Beh hat ihre ErmessensE so zu begründen, dass eine Überprüfung, ob sie von dem ihr eingeräumten Ermessen iSd G Gebrauch gemacht hat, mögl ist (VwGH 25.06.1997, 96/01/0311, siehe oben).