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VwGH 15. 9. 1997, 97/10/0120 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1999/226ZfV 1999, 105

§ 14a Nö NSchG (Parteistellung der Gd im Verwaltungsverfahren iSd § 8 AVG ; bedeutet bloße Stellung als Legal- oder Formalpartei, keine weiteren subjektiven Rechte)

§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerden, Legitimation keine; Gd nach § 14a NÖ NSchG nur Legalpartei und nicht zur Geltendmachung sonstiger subj Rechtsverletzungen legitimiert in Ansehung der mat-rechtl Bestimmungen des Nö NSchG)

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