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VwGH 20. 1. 1998, 97/11/0306 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1999/212ZfV 1999, 101

§ 73 Abs 1 KFG (Lenkerberechtigung, Befristung, aufschiebende Wirkung einer dagegen erhobenen Berufung)

VwGH 20.01.1998, 97/11/0306

Da der Berufung gegen den ErstB die aW nicht aberkannt worden war, wurde die Befristung zunächst nicht wirksam. Der angef B erging nach Ablauf der im ErstB gesetzten Frist. Die Abw der Berufung bewirkte damit die rückwirkende Entziehung der Lenkerberechtigung des Bf. Zu einer solchen rückwirkenden Entziehung besteht nach dem G keine Handhabe. Aufhebung.

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