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VwGH 30. 4. 1997, 95/01/0200 (AUSKUNFTSPFLICHT)

JudikaturAUSKUNFTSPFLICHTZfV 1999/19ZfV 1999, 47

§ 1 Abs 1, Abs 3 Bgld AuskunftspflichtG 1989 (Auskunftserteilung durch Organe der Körperschaften über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches, soweit nicht Verschwiegenheitspflicht entgegensteht; Angelegenheiten, die dem Organ bekannt sind; Wissensfragen, nicht voraussichtliche rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes durch Behörde)

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