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VwGH 25. 11. 1997, 97/04/0166 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1999/186ZfV 1999, 95

§§ 1, 7 StickereiförderungsG BGBl 1956/222 idF 1985/ 187 (Sicherung des Bestandes und Förderung der Vorarlberger Stickereiwirtschaft, Beitragsleistung an Wirtschaftskammer, Vorschreibung, Einhebung, Verwaltung, Ausmaß; Verstoß gegen Grundfreiheiten des EGV, keiner; Verletzung im Recht auf Vertragsfreiheit, keine; Vorschreibung von Beiträgen, zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen im Sinne des Art 6 MRK, keine)

VwGH 25.11.1997, 97/04/0166

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