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VwGH 23. 10. 1997, 97/18/0511 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1999/163ZfV 1999, 89

§ 18 Abs 1 FrG (Aufenthaltsverbot; kein Einfluss der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung in Verfahren vor VwGH betreffend Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung)

VwGH 23.10.1997, 97/18/0511

Der Bf übersieht, dass § 17 Abs 4 FrG, auf welche Best der VwGH in seinem Beschl über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ausdrückl Bezug genommen hat, auf die Maßnahme der Ausweisung beschränkt, also im Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht anwendbar ist. Die in der Beschw zum Ausdruck kommende Gleichhaltung von Aufenthaltsverbot und Ausweisung setzt sich darüber hinweg, dass das FrG zw diesen beiden Maßnahmen sowohl von den Voraussetzungen her als auch hinsichtl der Rechtsfolgen klar unterscheidet. Dafür, dass die Fremdenbeh das Aufenthaltsverbotsverfahren erst nach rk Erledigung des einen VerlängerungsA nach dem AufenthaltsG betreffen- den VerwVerf bzw im Fall der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an eine gg den den VerlängerungsA abweisenden B erhobene VwGH-Beschw erst nach Beendigung des verwaltungsgerichtl Verf abschließen dürfe, findet sich keine ges Grundlage. Abw.

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