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VwGH 3. 12. 1997, 97/01/0703 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1999/135ZfV 1999, 82

§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung, maßgebliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung; keine Musterung, bloße Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung)

VwGH 03.12.1997, 97/01/0703

Zentraler Aspekt des von § 1 Z 1 AsylG 1991 aus Art 1 Abschn A Z 2 FlKonv übernommenen Flüchtlingsbegriffes ist die wohlbegründete Furcht vor Verfolgung. Eine der Voraussetzungen für die Annahme der wohlbegründeten Furcht ist, dass eine Verfolgung mit einer maßgebl Wahrscheinlichkeit droht. Die entfernte Möglichkeit einer Verfolgung genügt nicht. Die bel Beh hat durch Übernahme der diesbezügl Begr-Elemente des erstinst B auch begründet, dass nicht erkennbar sei, dass einer Musterung überhaupt eine Einberufung folgen müsse, sei doch die Musterung ledigl eine Feststellung der körperl und geistigen Eignung. Deshalb sei eine Verfolgung iSd FlKonv durch eine Aufforderung zur Musterung ausgeschlossen.

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