I. Einleitung
Die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in Österreich seit der Erlassung des StGG über die richterliche Gewalt, RGBl 1867/144, das die Unabhängigkeit der Gerichte vorsah und die Einrichtung eines Verwaltungsgerichtshofes verhieß, als wesentliches Element des Rechtsstaates angesehen.