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BerK 13. August 1998, GZ 67/8-BK/98 (VERSETZUNGEN/VERWENDUNGSÄNDERUNGEN)

JudikaturVERSETZUNGENZfV 1998/49ZfV 1998, 891

§ 38 Abs 3 Z 4 BDG 1979 (Vorwurf schwerer Dienstpflichtverletzungen, wiederholter Ladendiebstahl, Mitarbeiter im Sachbereich Disziplinarangelegenheiten)

BerK 13.08.1998, GZ 67/8-BK/98

Der BW war an seinem bish ArbPl zu 70 % mit der Bearbeitung von Disziplinarangelegenheiten befasst. Diesbezüglich werden dem jeweiligen Arbeitsplatzinhaber ua auch als Anforderungen persönl Unbescholtenheit, Integrität und Glaubwürdigkeit abverlangt.

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