§ 18 Abs 4 AVG (schriftliche Ausfertigungen, Bezeichnung der Behörde, essentielles Merkmal auch für Bescheide; Anführung einer Behörde auf einem Briefumschlag reicht nicht)
Art 137 B-VG (vermögensrechtliche Ansprüche, Zahlung einer Geldstrafe aufgrund eines mit „Strafverfügung“ überschriebenen Nichtaktes)