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VfGH 25. 6. 1998, V 34/98 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 1998/2248ZfV 1998, 872

- Vlbg RPG (Flächenwidmungsplan, Feststellbarkeit der Rechtslage unmittelbar aus der planlichen Darstellung)

VfGH 25.06.1998, V 34/98

Nach stRsp des VfGH (vgl VfSlg 3130/1956, 12.420/1990 S 766; zu FlWPl s insb VfSlg 11.807/1988, 13.716/1994 und 13.887/1994) muss der Rechtsunterworfene die Rechtslage aus der planl Darstellung eindeutig und unmb - also ohne das Heranziehen etwaiger techn Hilfsmittel wie zB des Grenzkatasters - feststellen können. Der Akt 5 der verbalen Best des angef FlWPl der Gd Lustenau genügt diesen rechtsstaatl Anforderungen an einen FlWPl nicht, weil die Widmung der von dieser Best erfassten Flächen weder aus der zeichner Darstellung ersichtl noch im Text der V im Einzelnen festgelegt ist. Vielmehr lässt sich die konkrete Widmung einer Fläche nur mittels spezif (privater) Nachforschungen über das Vorliegen best Tatsachen zu einem best Zeitpunkt feststellen. Aufhebung des in Prüfung gezogenen Pkt 5 der verbalen Best des FlWPl der Gd Lustenau als gesetzwidrig.

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