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VfGH 9. 6. 1998, G 416/97, 459/97, 460/97, 479/97 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 1998/2246ZfV 1998, 870

Oö AWG 1990 idF LGBl 1993/13 und 1993/24 § 42 (Strafbestimmungen; verfassungswidriges Zustandekommen des Gesetzes)

Art 97 Abs 2 B-VG (Gesetzgebung und Vollziehung der Länder, Mitwirkung von Bundesorganen bei Vollziehung eines LG, Zustimmung der Bundesregierung; Verweigerung, Erfordernis einer neuerlichen Beschlussfassung durch Landtag vor Kundmachung des LG durch den Landeshauptmann)

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