§ 12 Abs 1 WaffG (Waffenverbot, Gefahr eines Missbrauches von Waffen; mangelnde Zuverlässigkeit nicht hinreichend)
VwGH 06.11.1997, 96/20/0405
Die Verhängung eines Waffenverbotes setzt nach § 12 Abs 1 WaffG 1986 voraus, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, die betreffende Person könnte durch die Missbräuchl Verwendung von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden. Diese Voraussetzungen sind auch in bezug auf den vergleichbaren Tatbestand des § 6 Abs 1 Z 1 WaffG 1986 strenger als diejenigen für die Verneinung der waffenrechtl Verlässlichkeit einer Person. Mit mangelnder „Zuverlässigkeit“ lässt sich ein Waffenverbot daher nicht begründen. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.