§ 6 Abs 2 Z 3 WaffG (Verlässlichkeit, rechtskräftige Verurteilung wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Personen)
VwGH 06.11.1997, 95/20/0730
Eine iSd § 6 Abs 2 Z 3 WaffG 1986 rk verurteilte Pers (mit den hier nicht zum Tragen kommenden Einschränkungen) ist „keinesfalls“ als verlässl anzusehen. Einer weiteren Prüfung bedarf es in diesen Fällen nicht (vgl dazu die ErläutBemerk zur WaffG-Nov 1975, wiedergegeben bei Hauer/Keplinger, WaffG 1986, 29; Gaisbauer, ÖJZ 1989, 74, mwN).