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VwGH 24. 9. 1997, 97/12/0182 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1998/2214ZfV 1998, 861

§ 68 AVG (Bescheid, amtswegige Aufhebung und Berichtigung; kein Rechtsanspruch, Verzicht der begünstigten Partei)

VwGH 24.09.1997, 97/12/0182

§ 68 Abs 2 AVG ist auch dann nicht anwendbar, wenn die begünstigte Partei bereit ist, auf die aus einem rk B erwachsenen Rechte zu verzichten (VwSlg 9892/A). Weiters besteht gem § 68 Abs 7 AVG kein Recht auf die Ausübung des der Beh zustehenden Abänderungs- und Behebungsrechtes. Abw.

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