§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung in der Sache, Überschreitung; Kostenvorschreibung, Auswechslung der Kostenersatzpflichtigen)
VwGH 14.11.1997, 97/02/0304
Die BH richtete an die ErstBfin einen auf § 57 Abs 2 AVG gestützten B, mit welchem ihr unter Berufung auf § 4 Abs 5b StVO eine Gebühr vorgeschrieben wurde.