§ 63 AVG (Berufung, Anfechtung eines Bescheides, hier keine; bloßer Antrag auf Verlängerung der Rechtfertigungsfrist)
VwGH 10.10.1997, 97/02/0261
Innerhalb der Berufungsfrist langte eine (mit demselben Tag datierte) als „A“ bezeichnete Eingabe des nunmehr durch einen RA vertretenen Bf ein, in welcher folgendes ausgeführt wurde: