§ 73 AVG (Entscheidungspflicht, Devolutionsantrag, Anwendung im Verwaltungsstrafverfahren; Antrag auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung für Strafverfügung, Devolutionsmöglichkeit an UVS, keine)
VwGH 14.11.1997, 97/02/0076
Der Bf richtete an den UVS eine „SäumnisBeschw“ gem Art 129a Abs 1 Z 4 B-VG (DevolutionsA)“, weil die BPolDion über den von ihm dort eingebrachten A auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung in Hinsicht auf zwei Strafverfügungen nicht entschieden habe. Mit B wurde dieser A als unzulässig zurückgewiesen.